Çàâäàííÿ òà íàâ÷àëüí³ òåêñòè
äî ïðàêòè÷íèõ çàíÿòü
ç í³ìåöüêî¿ ìîâè
äëÿ ñòóäåíò³â ôàêóëüòåòó ï³äãîòîâêè þðèñò³â
äëÿ ÌÇÑ Óêðà¿íè
(2 êóðñ, îñíîâíà ìîâà)
2004
Çàâäàííÿ
òà íàâ÷àëüí³ òåêñòè äî ïðàêòè÷íèõ çàíÿòü ç í³ìåöüêî¿ ìîâèäëÿ ñòóäåíò³â
ôàêóëüòåòó ï³äãîòîâêè þðèñò³â äëÿ ÌÇÑ Óêðà¿íè (2 êóðñ, îñíîâíà ìîâà): Çàâäàííÿ
äî ïðàêò. çàíÿòü /Óêëàä. Ìàðàõîâñüêà ².Ã..- Õ.: Íàö. þðèä. àêàä. Óêðà¿íè,
2004.- 36 ñ.- 2,48;
²²² S e m e s t e r
T h e m a. Die Ukraine
Çàíÿòòÿ 1 – 3
Die
Ukraine
Seit dem 24. August 1991 ist die Ukraine ein unabhängiger
souveräner Staat. Sie entscheidet selbständig alle Fragen der Innen-
und Außenpolitik.
Die Ukraine liegt im Zentrum Europas.
Sie grenzt im Norden an Belorussland, im Osten – an Russland, im Süden –
an die Moldau, im Westen – an Rumänien, Ungarn, an die Slowakei, an Polen.
Sie ist ein maritimer Staat. Die Ukraine wird im Süden von dem Schwarzen
Meer und von dem Asowschen Meer umspült.
In unserem Staat gibt es die Gebirge. Das
sind die Karpa-ten und
die Krimer Gebirge. Die Gebirge sind nicht besonders hoch, aber sehr malerisch.
In der Ukraine gibt es auch viele Flüs-se. Der größte
Fluß heißt Dnipro.
Die Ukraine ist ein multinationaler Staat, jetzt leben hier etwa 48
Millionen Menschen. Das Staatswappen ist der Dreizahner, die Staatsflagge ist
gelb-blau, die Staatssprache ist Ukrainisch.
Am 28. Juni
nahm die Werchowna Rada die Verfassung der Ukraine an. Nach dem Grundgesetz ist
die Ukraine eine Republik, ein souveräner, unabhängiger,
demokratischer Rechtsstaat.
Die Verfassungsorgane der Ukraine sind: der
Präsident, die Werchowna Rada, das Kabinett der Minister (die Regierung),
das Verfassungsgericht. Der Präsident ist das Staatsoberhaupt der Ukraine.
Er wird auf 5 Jahre vom Volk gewählt. Zum Präsidenten kann ein
Bürger der Ukraine gewählt werden, der nicht jünger als 35 Jahre
alt und stimmberechtigt ist. Er soll auch in den letzten zehn Jahren in der Ukraine
leben und die Staatssprache beher-rschen. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Präsident vertritt
die Ukraine völkerrechtlich, sichert die Unabhängigkeit und Si-
cherheit des
Landes, ernennt und entlässt die Botschafter der Ukraine in den anderen
Ländern, ernennt mit der Zustimmung der Werchowna Rada den
Premierminister.
Das
höchste gesetzgebende Organ der Ukraine ist die Werchowna Rada. Zur Zeit
arbeiten in der Werchowna Rada 450 Volksabgeordneten. Sie werden auf 4 Jahre
gewählt. Die Wer-chowna
Rada nimmt Gesetze an, bestätigt den Staatshaushalt, kontrolliert die
Regierung, ratifiziert die internationalen Verträge. Die Arbeit der
Werchowna Rada leitet der Vorzitzende, sein erster Stellvertreter und der
Stellvertreter. Die Abgeordneten arbeiten in Sitzungen und in Ausschüssen.
Die Regierung
der Ukraine ist das höchste vollziehende Organ. Sie besteht aus dem
Premierminister, dem Ersten Vizep-remier, drei Vizepremierministern und Ministern. Der Premier-minister wird vom
Präsidenten der Ukraine ernannt. Dafür ist die Zustimmung mehr als
der Hälfte der Werchowna Rada erfor-derlich. Die Regierung
sichert die Souveränität und die ökono-mische Unabhängigkeit der
Ukraine, trifft Maßnahmen zur Gewährleistung und Verteidigung der
Rechte und Pflichten der Bürger der Ukraine.
Die Hauptstadt der
Ukraine ist Kyjiw.
unabhängig –
íåçàëåæíèé
die Unabhängigkeit –
íåçàëåæí³ñòü
selbständig –
ñàìîñò³éíèé
grenzen an – ìåæóâàòè
maritim – ìîðñüêèé
das
Staatswappen – ãåðá
annehmen – ïðèéìàòè
das
Staatsoberhaupt – ãëàâà äåðæàâè
zulässig – äîïóñòèìèé
vertreten – ïðåäñòàâëÿòè
sichern – çàáåçïå÷óâàòè
ernennen – ïðèçíà÷àòè
entlassen – çâ³ëüíÿòè
der Botschafter – ïîñîë
die Zustimmung – çãîäà
bestätigen – çàòâåðäæóâàòè
der Staatshaushalt – áþäæåò
der Vertrag – äîãîâ³ð
der Vorsitzende – ãîëîâà
der Stellvertreter – çàñòóïíèê
der Ausschuss – êîì³òåò, êîì³ñ³ÿ
vollziehend – âèêîíàâ÷èé
die Maßnahmen treffen –
âæèâàòè çàõîä³â
Ä î ä à ò ê î â ³ ç à â ä
à í í ÿ.
1. Lesen und
übersetzen Sie folgende Texte:
à) “Die Kyjewer Rus”,
Seite 5;
b) “Die Ukraine im
15.-17. Jahrhundert”, Seite 8
(Áîðèñêî Í.Ô. Çá³ðíèê òåêñò³â ïðî
Óêðà¿íó. – Ê., 1997).
2. Hören Sie den
Text in der Computerklasse “Ïîëèòèêà” (“Echtes Deutsch”, drei,
J.Strohscheider).
T h e m a. Die
ukrainische
Unabhängigkeisbewegung
unter Bogdan
Chmelnyzkyi
Çàíÿòòÿ 4 – 6
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Die ukrainische
Unabhängigkeisbewegung unter Bogdan Chmelnyzkyi”, Seite 12;
b) “Die Teilung der
Ukraine”, Seite 13;
ñ) “Sozial-ökonomische
und kulturelle Situation im Hetmanat”, Seite 16
(Áîðèñêî Í.Ô. Çá³ðíèê
òåêñò³â ïðî Óêðà¿íó. – Ê., 1997).
T h e m a. Die
Ukraine im 19. Jahrhundert
Çàíÿòòÿ 7-9
1. Lesen und
übersetzen Sie folgende Texte:
à) “Die Integration in das Russische
Reich”, Seite 18;
b) “Die
c) “Die ukrainische Nationalbewegung”,
Seite 22.
(Áîðèñêî Í.Ô. Çá³ðíèê òåêñò³â ïðî Óêðà¿íó. – Ê.,
1997).
2. Hören Sie den
Text in der Computerklasse “Îáùåñòâåííî-ïîëèòè÷åñêàÿ æèçíü” (“Echtes Deutsch”,
drei, J. Strohscheider).
T h e m a. Kyjiw – die Hauptstadt der Ukraine
Çàíÿòòÿ 10 – 12
Die Stadt
wurde laut einer Legende, die in der Nestor-Chronik niedergeschrieben ist, von
drei Brüdern Kyj, Schtschek und Choryw und deren Schwester Lybid vor
über 1500 Jahren gegründet und zu Ehren des ältesten Bruders
Kyjiw genannt.
Kyjiw ist die
Hauptstadt der Ukraine seit dem Jahre 1934. Seit dem 24. August 1991 ist Kyjiw
die Hauptstadt der unabhän-gigen Ukraine.
Die Stadt hat
heute die Fläche über 700 Quadratkilometern, und fast die Hälfte
davon nehmen Parks und Grünanlagen. Deshalb gilt Kyjiw als eine der
grünsten Städte der Welt.
Die
Einwohnerzahl beträgt 2,6 Millionen Menschen.
Die Stadt
besteht aus 14 Stadtbezirken. Kyjiw liegt an beiden Ufern des Dnipro, die mit 6
Brücken verbunden sind. Die längste davon ist die Paton-Brücke.
Sie wurde
1953 gebaut und ihre Länge beträgt 1543 m. Die neuste ist die
Südliche Brücke.
Die Stadt
besitzt zwei Flughäfen. Der größte Flughafen liegt in Boryspil,
etwa 35 km von der Stadt entfernt. Von hier verkeh-ren alle internationalen Linien.
Der Flughafen Shuljany ist für Inlandflüge bestimmt.
Die Eisenbahn
verbindet die Stadt mit allen Gebietszentren der Ukraine und mit vielen
Städten der GUS-Staaten. Der Haupt-bahnhof liegt im Stadtzentrum. Der Kyjiwer Binnenhafen am
Dnipro gehörte früher zu den größten im Lande.
Kyjiw ist ein
bedeutendes Industriezentrum. In der Stadt werden Schiffe, Bagger und
Flugzeuge, Motorräder, Fernseher und Kameras hergestellt. Es sind auch
chemische, metallverar-beitende,
polygrafische, pharmazeutische, Leicht- und Nahrun-gsmittelindustrie entwickelt.
Die
Hauptstadt hat ein entwickeltes Verkehrsnetz. Die U-Bahn umfasst heute 3 Linien
mit 38 Stationen.
Die Stadt verfügt über ein
beträchtliches wissen-
schaftliches
und kulturelles Potential. Die Forschungsinstitute der Nationalen Akademie der Wissenschaften
der Ukraine sind erfolgreich praktisch auf allen Gebieten der modernen Wis-senschaft. An 19
Universitäten und Hochschulen werden qualifizierte Fachkräfte
ausgebildet. In der Hauptstadt sind 17 staatliche Theater und 15 Theaterstudios
tätig. Die größten und bekanntesten sind das Nationale
Schewtschenko-Opernhaus, das Iwan-Franko-Theater, das russische
Lessja-Ukrajinka-Theater u.a. Außerdem gibt es in Kyjiw eine
Philharmonie, viele Kinos und Kulturhäuser.
die Einwohnerzahl – ê³ëüê³ñòü íàñåëåííÿ
der Stadtbezirk – ðàéîí ì³ñòà
verkehren – âèêîíóâàòè ðåéñè
die Inlandflüge – âíóòð³øí³ ðåéñè
der Binnenhafen –
ð³÷êîâèé ïîðò
das Verkehrsnetz – òðàíñïîðòíà ìåðåæà
beträchtlich –
çíà÷íèé
das
Forschungsinstitut – äîñë³äíèé ³íñòèòóò
die Akademie der
Wissenschaften – Àêàäåì³ÿ íàóê
Ä î ä à ò ê î â ³
ç à â ä à í í ÿ.
1. Lesen und übersetzen Sie den Text “Das
alte Kyjiw”, Seite 59. (Áîðèñêî Í.Ô. Çá³ðíèê òåêñò³â ïðî Óêðà¿íó. – Ê., 1997).
2. Hören Sie in der
Computerklasse den Text “Ãîðîä” (“Echtes Deutsch”, eins, G. Böhm).
T h e m a. Kyjiw einst und heute.
Çàíÿòòÿ 13 – 15
1. Lesen und übersetzen Sie folgende Texte:
à) “Kyjiw einst und heute”, Seite 61;
b) “Wirtschaftliche
Regionen”, Seite 42
(Áîðèñêî Í.Ô. Çá³ðíèê òåêñò³â ïðî Óêðà¿íó. –
Ê., 1997).
2. Hören Sie den
Text in der Computerklasse “Ãîðîä” (“Echtes Deutsch”, eins, G. Böhm).
T h e m a. Deutschland
Çàíÿòòÿ 16 – 18
Deutschland
Die
Bundesrepublik Deutschalnd liegt im Herzen Europas. Sie ist umgeben von neun
Nachbarstaaten: Dänemark im Norden, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg
und Frankreich im Westen, der Schweiz und Österreich im Süden und von
der Tschechischen Republik und Polen im Osten. Diese Mittellage ist noch
ausgesprägter seit der Wiedererlangung der staatlichen Einheit
Deutschlands am 3. Oktober 1990. Eingebunden in die Europäische Union und
die NATO, bildet Deutschland eine Brücke zu den mittel- und
osteuropäischen Staaten. Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
ist rund 357 000 km2 .
Deutschland
zählt rund 81,8 Millionen Einwohner.
Nach dem
zweiten Weltkrieg war Deutschland geteilt. Auf seinem Territorium wurden zwei
deutsche Staaten gebildet: die Bundesrepublik Deutschland (die BRD) und die
Deutsche Demokratische Republik (die DDR). Am 3. Oktober 1990 ist die ehemalige
DDR in den Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
getreten. Bundespräsident Richard von Weizsäcker unterzeichnete am
24. September in Bonn das Vertragswerk, das die rechtlichen Voraussetzungen
für die deut-sche Einheit geschaffen hat.
Der
Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR regelt in 46 Artikeln
die mit dem Beitritt der DDR verbundenen Fragen. Das Grundgesetz wird in 6
Stellen geändert.
Im Artikel 2
heíßt es: „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin“ und „Der 3. Oktober
ist als Tag der deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag“.
Deutschland
ist ein föderativer Staat, dessen Gliedstaaten als Länder bezeichnet
werden. Es gibt insgesamt 16 Bundesländer. Jedes Bundesland hat seine
eigene Regierung mit einem Ministerpräsidenten an der Spitze, seine eigene
Verfassung und sein eigenes Parlament, das in den meisten Ländern als
Landtag bezeichnet wird.
13 Bundesländer sind große
Territorien mit mehreren Milllionen Einwohnern. Das sind:
Baden-Würtemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sach-sen-Anhalt,
Schleswig-Holstein,Thüringen.
Bei den drei
übrigen Ländern handelt es sich um Groß-städte: Hamburg,
Bremen und Berlin. Man nennt diese Länder Staatstädte.
Die Staatsflagge
der BRD ist schwarz-rot-gold.
Die BRD ist
eine der bedeutendsten Industrie- und Handels-staaten den Welt. Sie
unterhält diplomatische Beziehungen zu 161 Staaten.
V o k a b e l n
die Nachbarstaaten – ñóñ³äí³ êðà¿íè
die staatliche Einheit – äåðæàâíà ºäí³ñòü
Tag der staatlichen
Einheit – äåíü äåðæàâíî¿ ºäíîñò³
das Staatsgebiet – òåðèòîð³ÿ äåðæàâè
die Gliedstaaten –
äåðæàâè, ç ÿêèõ ñêëàäàºòüñÿ
ôåäåðàòèâíà äåðæàâà
das Grundgesetz – êîíñòèòóö³ÿ
in den Geltungsbereich des
Grundgesetzes treten – âñòóïàòè
ó ñôåðó 䳿 êîíñòèòóö³¿
das Vertragswerk – äîãîâ³ð
der Einigungsvertrag – äîãîâ³ð ïðî ºäí³ñòü
das Bundesland – ôåäåðàëüíà çåìëÿ
Baden-Würtemberg – Áàäåí-Âþðòåìáåðã
Bayern – Áàâàð³ÿ
Brandenburg – Áðàíäåíáóðã
Hessen – Ãåññåí
Mecklenburg-Vorpommern – Ìåêëåíáóðã-Ïåðåäíÿ
Ïîìåðàí³ÿ
Niedersachsen – Íèæíÿ Ñàêñîí³ÿ
Nordrhein-Westfalen
– ϳâí³÷íèé Ðåéí-Âåñòôàë³ÿ
Rheinland-Pfalz – Ðåéíëàíä-Ïôàëüö
Saarland – Ñààð
Sachsen – Ñàêñîí³ÿ
Sachsen-Anhalt – Ñàêñîí³ÿ-Àíãàëüò
Schleswig-Holstein – Øëåçâ³ã-Ãîëüøòåéí
Thüringen – Òþðèíã³ÿ
der Staatstadt – ì³ñòî-äåðæàâà, ì³ñòî-çåìëÿ
diplomatische Beziehungen
– ï³äòðèìóâàòè äèïëîìàòè÷í³
unterhalten â³äíîñèíè
Ä î ä à ò ê î â ³
ç à â ä à í í ÿ.
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
1) “Die Kelten”, Seite 9;
2) “Die Germanen”, Seite
12
(Äðîææèíà Ò.Å. Streifzug
in die deutsche Geschichte. – Ñ-Ïá., 1996).
T h e m a. Die Franken
Çàíÿòòÿ 19 – 21
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Die Franken”, Seite 19;
b) “Das Frankenreich
unter Karl dem Großen”, Seite 20
(Äðîææèíà Ò.Å. Streifzug
in die deutsche Geschichte. – Ñ-Ïá., 1996).
T h e m a. Slawen und Deutsche
Çàíÿòòÿ 22 – 24
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Slawen und Deutsche”,
Seite 8;
b) “Der Staat des
Deutschen Ordens (1234-1466)”, Seite 85
(Äðîææèíà Ò.Å. Streifzug
in die deutsche Geschichte. – Ñ-Ïá., 1996);
c) “Anfänge des
germanischen Schrifttums”, Seite 136
(Êîðîëüîâà Ì.Ð. ͳìåöüêà
ìîâà. – Ê., 1992).
T h e m a. Die Verfassungsorgane der BRD
Çàíÿòòÿ 25 – 27
Die Verfassungsorgane der BRD
Der Bundespräsident
Das Staatsoberhaupt
der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Er wird von der
Bundesversammlung gewählt, einem Verfassungsorgan, der nur zu diesem Zweck
zusammentritt. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich.
Im Namen des Bundes schließt er Verträge mit ausländischen
Staaten ab. Er beglaubigt und empfängt die Botschafter. Die Bundesrichter,
Offiziere und Unteroffiziere werden von ihm ernannt und entlassen. Er kann
Straftäter begnadigen. Er schlägt dem Bundestag einen Kandidaten
für das Amt des Bundeskanzlers vor und ernennt und entlässt auf
Vorschlag des Kanzlers die Minister. Die Aufgaben des Bundespräsidenten
sind überwiegend repräsentativer Natur.
Der Bundestag
Der Deutsche
Bundestag ist die Volksvertretung der BRD. Er wird vom Volk auf vier Jahre
gewählt. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung, die Wahl des
Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Im Plenum des Bundestages
werden die Fragen der Innen- und Außenpolitik diskutiert. Die Vorarbeit
für ein Gesetz vollzieht sich in den Ausschüssen. Gesetzenentwürfe
können aus der Mitte des Bundestages durch den Bundesrat oder die
Bundesregierung eingebracht werden. Sie durchlaufen im Bundestag drei Lesungen
und werden dem zuständigen Ausschuss zugeleitet. In der dritten Lesung
wird endgültig abgestimmt. Die Abgeordneten schließen sich entsp-rechend
ihrer Parteizugehörigkeit zu Fraktionen zusammen. Der Präsident des
Bundestages wird aus der stärsten Fraktion gewählt.
Der Bundesrat
Der Bundesrat
ist die Vertretung der 16 Bundesländer auf Bundesebene. Durch den
Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Vrewaltung des Bundes
mit. Jedes Land hat je nach der Bevölkerungszahl mindestens drei Stimmen.
Der Präsident des Bundesrates ist ständiger Vertreter des Bundes-präsidenten.
Er wird auf ein Jahr aus den Ministerpräsidenten der Länder
gewählt.
Als
Gesetzgebungsorgan hat der Bundesrat das Recht der Gesetzesinitiative und der
Mitwirkung beim Erlass der Gesetze. Kein Bundesgesetz kann ohne Beteiligung des
Bundesrates in Kraft treten. Mehr als die Hälfte aller Bundesgesetze
benötigen die Zustimmung des Buntesrates, weil diese sogenannten Zustim-mungsgesetze
die Interessen der Länder unmittelbar berühren. Verweigert der
Bundesrat seine Zustimmung, so ist das Gestz gescheitert.
Die Bundesregierung
Die
Bundesregierung ist das oberste Exekutivorgan der BRD. Sie besteht aus dem
Bundeskanzler und den Bundes-ministern. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag
auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Der Bundeskanzler hat
eine besonders starke Stellung. Er führt im Bundeskabinett den Vorsitz und
bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Die Bundes-minister leiten im
Rahmen dieser Richtlinien ihren Geschäfts-bereich selbständig und in
eigener Verantwortung. Die Arbeits-behörde des Bundeskanzlers ist das
Bundeskanzleramt.
Den Kern der
Regierung bilden die fünf klassischen Minis-terien: das Auswärtige
Amt (geleitet vom Bundesminister des Auswärtigen), das Bundesministerium
der Verteidigung (Bundes-minister der Verteidigung), das Bundesministerium des
Inneren (Bundesminister des Inneren), das Bundesministerium der Justitz
(Bundesminister der Justitz) und das Bundesministerium der Finanzen
(Bundesminister der Finanzen).
Das Bundesverfassungsgericht
Das
Bundesverfassungsgericht ist das oberste Organ der Rechtsprechung. Es hat
seinen Sitz in Karlsruhe. Das BVG besteht aus zwei Senaten mit je acht
Richtern. Die Richter werden je nur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat
gewählt. Ihre Amtzeit dauert zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist nicht
zulässig.
Aufgabe
dieses Organs ist es, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen. Es
entscheidet Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder zwischen
einzelnen Bundesorganen. Es prüft Bundes- und Landesgesetze auf ihre
Vereinbarkeit mit dem Grungesetz, kann ein Gesetz für verfassungswidrig
erklären.
V o k a b e l n
das Verfassungsorgan – êîíñòèòóö³éíèé îðãàí
der Bundespräsident – Ôåäåðàëüíèé ïðåçèäåíò
der Bundestag – Áóíäåñòàã
der Bundesrat – Áóíäåñðàò
die Bundesregierung – Ôåäåðàëüíèé óðÿä
das
Bundesverfassungsgericht – Ôåäåðàëüíèé êîíñòèòóö³éíèé
ñóä
die
Bundesversammlung – Ôåäåðàëüí³
çáîðè
den Botschafter
beglaubigen – àêðåäèòóâàòè ïîñëà
den Botschafter
empfangen – ïðèéìàòè
den Botschafter
ernennen – ïðèçíà÷àòè
den Botschafter
entlassen – çí³ìàòè, óñóâàòè,
çâ³ëüíÿòè
der Straftäter – çëî÷èíåöü
begnadigen – ïîìèëóâàòè
repräsentative
Aufgaben – ïðåäñòàâíèöüê³ çàâäàííÿ
völkerrechtlich
vertreten – ïðåäñòàâëÿòè íà ì³æíàðîäí³é
àðåí³
das Gesetz – çàêîí
das Gesetz
einbringen – âíîñèòè
das Gesetz zuleiten – ïåðåäàâàòè
das Gesetz abstimmen –
ãîëîñóâàòè, ïîãîäæóâàòè
das Gesetz erlassen – âèäàâàòè
der Gesetzenwurf – ïðîåêò çàêîíó
das
Zustimmungsgesetz – çàêîí, ÿêèé ïîòðåáóº óõâàëè
Áóíäåñòàãó
die Zustimmung
benötigen – ïîòðåáóâàòè óõâàëè
die Zustimmung
verweigern – â³äìîâèòè â óõâàë³
der Ausschuss – êîì³òåò
die Gesetzgebung – çàêîíîäàâñòâî
die Lesung – ÷èòàííÿ (ïðîåêòó â ïàðëàìåíò³)
die Verwaltung – óïðàâë³ííÿ,
àäì³í³ñòðàö³ÿ
bei der Verwaltung
mitwirken – ñï³âðîá³òíè÷àòè ç
àäì³í³ñòðàö³ºþ
in Kraft treten – íàáðàòè ñèëè (÷èííîñò³)
das Exekutivorgan – âèêîíàâ÷èé îðãàí
den Vorsitz führen – ãîëîâóâàòè
die Richtlinien
bestimmen – âèçíà÷àòè
îñíîâí³ íàïðÿìêè
ðîçâèòêó
der
Geschäftsbereich –
ñôåðà ä³ÿëüíîñò³
die
Arbeitsbehörde –
â³äîìñòâî
das Recht – ïðàâî
die Rechtsprechung – ïðàâîñóääÿ
der Richter – ñóääÿ
die Amtzeit – òåðì³í (ñòðîê)
ñëóæáè
die Streitigkeit
entscheiden – âèð³øóâàòè ñóïåðå÷êó
auf die Vereinbarkeit mit
– ïåðåâ³ðÿòè â³äïîâ³äí³ñòü
dem Grundgesetz
prüfen Êîíñòèòóö³¿
Ä î ä à ò ê î â ³
ç à â ä à í í ÿ.
1. Lesen und
übersetzen Sie den Text “Das Gesetzgebungs- verfahren”, Seite 101 (Êðàâ÷åíêîÀ.Ï.
Íåìåöêèé äëÿ þðèñòîâ. – Ðîñòîâ í/Ä, 1999).
2. Hören Sie in der
Computerklasse den Text “Îáùåñòâåííî-ïîëèòè÷åñêàÿ æèçíü” (“Echtes Deutsch”, drei, W. Krems).
T h e m a. Die Schweiz
Çàíÿòòÿ 28 – 30
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Die Schweiz”, Seite
148;
b) “Österreich”,
Seite 146
(Ñóùèíñêèé È.È. Ïðàêòè÷åñêèé
êóðñ ñîâðåìåííîãî íåìåö-êîãî ÿçûêà äëÿ þðèäè÷åñêèõ è ãóìàíèòàðíûõ âóçîâ. – Ì., 2001).
T h e m a. Die Verfassung der Ukraine
Çàíÿòòÿ 31 – 33
Die Verfassung
Am 28. Juni
1996 hat die Ukraine eine eigene Verfassung verabschiedet. Das bedeutete einen
großen Schritt nach vorn, denn die Ukraine war der einzige Nachfolgestaat
der Sowjetunion ohne neue Verfassung. Die neue Verfassung löste die
Sowjetverfassung von 1978 ab.
Die
Verfassung besteht aus 15 Kapiteln und 161 Artikeln.
Im Artikel 1
steht, dass die Ukraine ein souveräner, unab-hängiger, demokratischer und
sozialer Staat ist. Die Verfassung sieht die Präsidialdemokratie nach dem
französischen Vorbild vor. Der Präsident ist das Staatsoberhaupt, das
Parlament verabschiedet Gesetze.
Die
Verfassung sieht das Recht auf Privateigentum und auf Grund und Boden vor. Im
Kapitel 2 werden Menschen- und Bür-gerrechte garantiert
Zu den klassischen Freiheitsrechten
gehören die Glaubens- und
Gewissensfreiheit, die Freiheit der Meinun-gsäußerung und die
Versammlungsfreiheiten. Die Verfassung garantiert auch jedem Bürger das
Recht auf Arbeit, Wohnung, Erholung, Bildung, Gesundheits- und Sozialschutz.
Dem Recht auf Streik ist auch ein einzelner Artikel gewidmet. Es gibt aber
für die Bürger noch kein Recht auf Verfassungsbeschwerde.
Die Halbinsel
Krim erhielt eine Autonomie mit eigener Verfassung. Auch andere Minderheiten
und die kommunale Selbsverwaltung sollen gefördert werden.
Ein Artikel
verbietet die Stationierung ausländischer Trup-pen im Lande.
Die
Staatssprache ist das Ukrainische, dem Russischen wird eine „freie Entwicklung“
garantiert.
V o k a b e l n
die Glaubensfreiheit – ñâîáîäà â³ðîñïîâ³äàííÿ
die
Gewissensfreiheit – ñâîáîäà ñîâ³ñò³
die Meinungsfreiheit – ñâîáîäà äóìêè
die
Versammlungsfreiheit – ñâîáîäà çáîð³â
die Freizügigkeit – ïðàâî â³ëüíîãî ïåðåñóâàííÿ
das Briefgeheimnis – òàºìíèöÿ ë³ñòóâàííÿ
die Verfassung
verabschieden – çàòâåðäèòè êîíñòèòóö³þ
gültig sein – áóòè ÷èííîþ
der Sozial und –
îõîðîíà ñîö³àëüíèõ ïðàâ
Gesundheitsschutz ³ çäîðîâ’ÿ
die
Verfassungsbeschwerde – êîíñòèòóö³éíà ñêàðãà
die kommunale Selbstverwaltung –
ì³ñöåâå ñàìîâðÿäóâàííÿ
Ä î ä à ò ê î â ³
ç à â ä à í í ÿ.
Lesen und übersetzen
Sie den Text “Die Verfassung”, Seite 51
(Áîðèñêî Í.Ô. Çá³ðíèê
òåêñò³â ïðî Óêðà¿íó. – Ê., 1997).
T h e m a. Die Verfassungsorgane
Çàíÿòòÿ 34 – 36
1. Lesen und übersetzen Sie folgende Texte:
a) “Die Verfassungsorgane”,
Seite 53 (Áîðèñêî Í.Ô. Çá³ðíèê òåêñò³â ïðî Óêðà¿íó. – Ê., 1997);
b) “Staat und
Staatsformen”, Seite 9 (Êðàâ÷åíêî À.Ï. Íåìåöêèé äëÿ þðèñòîâ. – Ðîñòîâ í/Ä, 1999).
2. Hören Sie den
Text “Îáùåñòâåííî-ïîëèòè÷åñêàÿ æèçíü”
(“Echtes Deutsch”, drei, T. Henning).
T h e m a. Die Wirtschaft der Ukraine
Çàíÿòòÿ 37 – 39
1. Lesen und
übersetzen Sie folgende Texte:
a) “Wirtschaftliche
Regionen”, Seite 42;
b) “Industrie”, Seite 44
(Áîðèñêî Í.Ô. Çá³ðíèê
òåêñò³â ïðî Óêðà¿íó. – Ê., 1997).
T h e m a. Die Umweltverschmutzung
Çàíÿòòÿ 40 – 43
1. Lesen und
übersetzen Sie folgende Texte:
a) “Die
Umweltverschmutzung”, Seite 49;
b) “Die Landwirtschaft”,
Seite 53
(Áîðèñêî Í.Ô. Çá³ðíèê
òåêñò³â ïðî Óêðà¿íó. – Ê., 1997).
2. Hören Sie in der
Computerklasse den Text “Ìåñòî, ãäå ÿ
æèâó” (“Echtes Deutsch”,
eins, G. Böhm).
T h e m a. Grundgesetz
Çàíÿòòÿ 44 – 46
Grundgesetz für die BRD
Das
Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 geschaffen,
um nationale und staatliche Einheit Deutschlands zu wahren. Nach diesem Gesetz
sollte Deutschland „als gleichberechtiges Glied in einem vereinten Europa dem
Frieden der Welt“ dienen und dem deutschen Volk „für eine Übergangszeit
eine neue Ordnung geben “. „Das Grundgesetz gibt unserem Staat die Ordnung, die
den Deutschen in der Bundesrepublik das Leben in Freiheit, in demokratischer
Selbstbestimmung und demokratischer Selbstverantwortung unter dem Schutze von
Recht und Gerechtigkeit gewährleistet. Jedes Tun des Staates, jedes seiner
Gesetze muss sich an ihm messen lassen“. ( R.v.Weizsäcker.)
Am 3. Oktober
1990 ist auch die ehemalige DDR in den Geltungsbereich des GG getreten.
Die ersten
siebzehn Artikel des Grundgesetzes enthalten die wichtigsten Grundrechte. Nach
der Verfassung haben die Bürger der BRD alle klassischen Freiheitsrechte,
die sich auf dem Prinzip der Gleichberechtigung aller Bürger, auf dem
Prinzip der mate-riellen Sicherung der Rechte, Freiheiten und Pflichten
gründen. Zu den klassischen Grundrechten gehören: Glaubens-,
Gewissens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Brief-geheimnis
und das Recht auf Eigentum.
Artikel 1.
Die
Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewahlt.
Artikel 2.
Jeder hat
Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Jeder hat Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist
unverletzlich.
Artikel 3.
Alle Menschen
sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Niemand darf wegen seines Gesch-lechts und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder poli-tischen Anschauungen benachteiligt werden.
Artikel 5.
Jeder hat das
Recht, siene Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten.
Artikel 6.
Ehe und
Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Artikel 7.
Das gesamte
Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Artikel 8.
Alle
Deutschen können sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne
Waffen versammeln.
Artikel 10.
Das
Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmel-degeheimnis sind unverletzlich.
Artikel 16.
Die deutsche
Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen wer-den.
V o k a b e l n
die Ordnung – ïîðÿäîê,
óñòð³é
das Recht – ïðàâî
das Recht auf Arbeit – ïðàâî íà ïðàöþ
das Recht auf
Eigentum – ïðàâî íà
âëàñí³ñòü
das Recht auf freie
Entfaltung – ïðàâî íà â³ëüíèé
ðîçâèòîê
der
Persönlichkeit îñîáèñòîñò³
das Gesetz – çàêîí
die Gleichheit vor dem
Gesetz – ð³âí³ñòü ïåðåä çàêîíîì
gleichberechtigt – ð³âíîïðàâíèé
– íåäîòoðêàíí³ñòü
die Unantastbarkeit
die Unversehrtheit
die
Staatangehörigkeit – ãðîìàäÿíñòâî
benachteiligen – îáìåæóâàòè
der Schutz – çàõèñò
unter dem Schutz stehen – ïåðåáóâàòè ï³ä îõîðîíîþ
die Aufsicht – êîíòðîëü,
íàãëÿä
Ä î ä à ò ê î â å
ç à â ä à í í ÿ.
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Das Grundgesetz als
zentrale Herrschafts- und-Werteordnung”, Seite 212;
b) “Die Grundrechte”,
Seite 212.
(Ñóùèíñêèé È.È. Ïðàêòè÷åñêèé
êóðñ ñîâðåìåííîãî íåìåö-êîãî ÿçûêà äëÿ þðèäè÷åñêèõ è ãóìàíèòàðíûõ âóçîâ. – Ì.,
2001).
T h e m a. Die obersten Staatsorgane
Çàíÿòòÿ 47 – 49
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Die obersten
Staatsorgane”, Seite 213;
b) “Die Staatsfunktionen”,
Seite 216
(Ñóùèíñêèé È.È.
Ïðàêòè÷åñêèé êóðñ ñîâðåìåííîãî íåìåö-êîãî ÿçûêà äëÿ þðèäè÷åñêèõ è ãóìàíèòàðíûõ
âóçîâ. – Ì., 2001).
T h e m a. Der Weg der Gesetzgebung
Çàíÿòòÿ 50 – 54
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Der Weg der
Gesetzgebung”, Seite 219 (Ñóùèíñêèé È.È. Ïðàêòè÷åñêèé êóðñ ñîâðåìåííîãî
íåìåöüêîãî ÿçûêà äëÿ þðèäè÷åñêèõ è ãóìàíèòàðíûõ âóçîâ. – Ì., 2001);
b) “Wesen und Bedeutung
des Rechts”, Seite 161 (Êðàâ÷åí-
êî À.Ï. Íåìåöêèé äëÿ þðèñòîâ. – Ðîñòîâ í/Ä, 1999).
²V S
e m e s t e r
T h e m a. Politische Perteien in der Ukraine
Çàíÿòòÿ 1 – 3
Ein
wesetliches Merkmal einer demokratischen und offenen Gesellschàft ist ein entwickeltes
Mehrparteiensystem. Nur es ermöglicht den Bürgern die Beteiligung an
den politischen Prozessen des Landes.
In der Zeit
der Unabhängigkeit der Ukraine wurden viele politische Parteien
gegründet, die das gesamte politische Spektrum vorstellen – von den extrem
rechts bis extrem links. Heute sind in der Ukraine mehr als 90 politische Parteien offiziell
registriert.
Die Linken
Im linken
Bereich des politischen Spektrums ist die Kom-munistische Partei der Ukraine am
einflussreichsten. Sie war nach dem Ende des Sowjetsystems verboten und wurde
erst durch einen Parlamentbeschluss vom 18.Oktober 1994 wieder zugelassen. Die Zahl
der Mitglieder beträgt etwa 100 000 bis 120 000. Die Partei hat die
meisten Mandate im Parlament. Sie hat immer noch einen großen Einfluss
besonders in ländlichen Gebieten der östlichen und südlichen
Ukraine. Die KPU fordert eine enge Anbindung an Russland und die GUS – Staaten
und hält an alten kom-munistischen Zielen, besonders in wirtschaftlichen
und sozialen Bereichen fest.
Die zweite
Partei mit linksgerichtetem Programm ist die Sozialistische Partei der Ukraine
mit 90 000 Mitgliedern und mit 15 Abgeordneten in Parlament. Das Parteiprogramm
ist auch durch demokratische Prinzipien bestimmt. Die SPU sprach sich gegen
eine Sonderstellung der Krim und für eine staatlich gelenkte
Marktwirtschaft und für den staatlichen Besitz von Grund und Boden.
Die Mitte
Dieser
Bereich ist sehr umfangreich und unterschiedlich und deshalb schwer zu
charakterisieren.
Der Ruch war die erste
bürgerliche Organisation, die das Parteimonopol der Kommunisten gebrochen
hat. Es war zuerst eine politisch-kulturelle Bewegung. Im Mai 1990 rief der
Ruch zur Errichtung eines Mehrparteiensystems auf. Auf dem Kongress der
Bewegung im Dezember 1992 in Kyjiw nahm der Ruch den Status einer politischen
Partei an. Die Partei zählt über 30 Mandate und tritt entscheidend
für die Souveränität der Ukraine, radikale Reformen der
ukrainischen Wirtschaft und für die soziale Marktwirtschaft ein.
Die Liberale
Partei der Ukraine besteht seit 1994. Sie zählt über 30 000
Mitglieder, die meisten stammen aus der neuen Klasse der Geschäftsleute.
Besonders populär ist die Partei in den Industrieregionen des Landes.
Die
Ukrainische Christlich-Demokratische Partei entstand als erste
nichtsozialistische Partei. Sie wurde schon im Jahre 1998 in Lwiw
gegründet. Die Partei tritt für die Marktwirtschaft und eine Präsidialdemokratie
und enge Verbindung zum Westen ein. Als Konkurent erscheint die
„Christlich-demokratische Partei der Ukraine‘‘(1992 gegründet), die den
betonten national-ukraini-
schen Charakter der Christlich-Demokratischen Partei nicht ak-zeptiert.
Auch die
Demokratische Partei der Ukraine ging aus der nationalen Bewegung „Ruch‘‘
hervor. Sie wurde Mitte Dezember 1990 in Kyjiw gegründet. Ihre Mitglieder
gehören zum größten Teil den Intelligenzschichten an. Die
Partei fordert die Schaffung eines demokratischen Rechtsstaates und die soziale
Mark-twirtschaft.
Die Rechte
Zu diesem
Spektrum gehören nationalistische Parteien. Die gemäßigste
unter ihnen ist der Kongress der Ukrainischen Nationalisten und die ihr
nahestehende Organisation ukrainischer Nationalisten und die Ukrainische
Konservative Partei. Sie treten für eine Abgrenzung gegen Russland und
für einen starken zentral gelenkten Staat ein.
V o k a b e l n
der Rechtsstaat – ïðàâîâà äåðæàâà
ein unabhängiger
Staat – íåçàëåæíà äåðæàâà
das Mehrparteisystem – áàãàòîïàðò³éí³ñòü
einflussreich sein, einen
– áóòè âïëèâîâèì,
großen Einfluss
haben ìàòè âåëèêèé âïëèâ
zulassen – äîçâîëÿòè
die Zahl der
Mitglieder –
ê³ëüê³ñòü ÷ëåí³â
die Marktwirtschaft – ðèíêîâà åêîíîì³êà
eintreten für,
gegen –
âèñòóïàòè çà, ïðîòè
den Status einer
politischen – íàáóòè ñòàòócó ïîë³òè÷íî¿
Partei annehmen ïàðò³¿
Ä î ä à ò ê î â e ç à â ä à í í ÿ.
Hören Sie in der
Computerklasse den Text “Îáùåñòâåííî-ïîëè-òè÷åñêàÿ æèçíü” (“Echtes Deutsch”, drei, W. Krems).
T h e m a. Die Gründung der unabhängigen
Ukraine
Çàíÿòòÿ 4 – 6
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Die Gründung der
unabhängigen Ukraine”, Seite 36;
b) “Die ukrainische
Volksrepublik”, Seite 27.
(Áîðèñêî Í.Ô. Çá³ðíèê
òåêñò³â ïðî Óêðà¿íó. – Ê., 1997).
T h e m a. Politische Parteien in der BRD
Çàíÿòòÿ 7 – 9
Politische Parteien in der BRD
Die Bundesrepublik
Deutschland gehört zu den wenigen demokratischen Staàten, in denen
Stellung, organisatorische Prinzipien und Aufgaben der politischen Parteien in
der Verfassung und durch ein spezielles Parteiengesetz vom 24. Juli 1967
geregelt sind. Im Art.21 GG ist die Mitwirkung der Parteien bei der politischen
Willensbildung des Volkes festgelegt. Die Gründung der Parteien ist frei,
d.h. die Parteien brauchen dazu keine staatliche Erlaubnis oder Zulassung. Ihre
innere Ordnung muß jedoch den demokratischen Grundsätzen
entsprechen. Verfassungswidrige Parteien können vom Bundesverfassungsge-richt
aufgelöst werden.
Nach dem
Parteiengesetz muss eine politische Partei über ein schriftliches Programm
und eine schriftliche Satzung verfügen. Die Parteien gliedern sich in
Gebietsverbände, deren oberstes Organ die Mitglieder- oder
Vertreterversammlung ist (Bezeich-nung „Parteitag“, in kleineren Bereichen
„Hauptversammlung“). Die Führungsspitze einer Partei bilden
gewöhnlich deren Präsidium, Vorstand, der Parteivorsitzende, der
Generalsekretär und andere Organe. Alle Parteien finanzieren sich aus
Mitglieds-beiträgen und aus
Spenden, die vor allem aus der Wirtschaft kommen. Daneben bekommen sie auch
staatliche Zuschüsse. Über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel
müssen die Parteien öffentlich Rechenschaft ablegen.
Insgesamt
gibt es heute in der Bundesrepublik etwa 40 politische Parteien oder
parteiähnliche Gruppierungen, jedoch wird das politische Geschehen nur vor
wenigen großen Parteien bestimmt, die gewöhnlich im Bundestag und in
den Länderpar-lamenten vertreten sind. Die deutsche Partei mit der
größten Mitgliedschaft ist die Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD) mit rund.
865 000
Mitgliedern. Die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) mit 695 000
Mitgliedern, die keinen bayerischen Landesverband besitzt, und
Christlich-Soziale Union (CSU), 177 000 Mitglieder, die nur in Bayern vertreten
ist, brin-gen es zusammen auf rund 872 000 Mitglieder. Die Freie Demok-ratische
Partei (FDP) hat 94 000 Mitglieder, die Partei des Demok-ratischen Sozialismus
(PDS) als Nachfolgepartei der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands
der ehemaligen DDR) 130 000 Mitglieder, und Bündnis 90/Grüne, die aus
Bürgerini-tiativen entstanden ist, hat 38 000 Mitglieder.
In einer
Demokratie sind die Parteien Träger der ver-
schiedenen
politischen Auffassungen, sie stellen bei den Bundestags- und Landtagswahlen
ihre Kandidaten auf. Die Aufstellung der Kandidaten erfolgt in zwei
verschiedenen Verfahren. Die Kandidaten für die Wahlkreise werden durch
die Wahlkreisversammlungen der Parteien nominiert. Dabei haben diejenigen Politiker
die größten Chancen, die bereits ein Mandat innehaben. Sie werden in
aller Regel wiederaufgestellt.
Die
Landeslisten werden vom Landesvorstand der Partei vorbereitet und vor einer
Delegiertenversammlung der Partei beschlossen. Sie enthalten in einer
bestimmten Reihenfolge die Namen der Kandidaten. Es kommt oft zu scharfen
Auseinan-dersetzungen über die einzelnen Listenpositionen, denn nach der
Wahl werden die Parlamentssitze, die einer Partei zustehen, aus ihrer
Landesliste in der festgelegten Reihenfolge besetzt. Beim Ausscheiden von
Abgeordneten aus dem Parlament rücken die anderen Kandidaten der Listen
nach.
V o k a b e l n
Sozialdemokratische Partei – Ñîö³àë-äåìîêðàòè÷íà
Deutschlands (SPD) ïàðò³ÿ
ͳìå÷÷èíè (ÑÄÏÍ)
Christlich-Demokratische –
Õðèñòèÿíñüêî-äåìîêðàòè÷íèé
Union (CDU) ñîþç (ÕÄÑ)
Christlich-Soziale Union (CSU) – Õðèñòèÿíñüêî-ñîö³àëüíèé
ñîþç (ÕÑÑ)
Freie Demokratische
Partei – ³ëüíà äåìîêðàòè÷íà
(FDP) ïàðò³ÿ
(ÂÄÏ)
Partei des Demokratischen
– Ïàðò³ÿ äåìîêðàòè÷íîãî
Sozialismus (PDS) ñîö³àë³çìó
(ÏÄÑ)
– ç’¿çä
Bündnis
90/Grüne – Ñîþç 90/Çåëåí³
der Parteitag
die Hauptversammlung
das Parteiengesetzt – çàêîí
ïðî ïàðò³¿
durch Parteiengesetzt
gelegt sein – áóòè
çàêð³ïëåíèì ó çàêîí³
ïðî
ïàðò³¿
der Grundsatz – îñíîâíå
ïîëîæåííÿ
die Partei bilden – ñòâîðþâàòè ïàðò³þ
die Partei auflösen – ðîçïóñêàòè
ïàðò³þ
die Führungsspitze – êåð³âí³ îðãàíè
der Vorstand – ïðàâë³ííÿ
der Vorsitzende – ãîëîâà
der Gebietsverband – òåðèòîð³àëüíà îðãàí³çàö³ÿ
das
Bundesverfassungsgericht –
Ôåäåðàëüíèé êîíñòèòóö³éíèé
ñóä
die Satzung – ñòàòóò
die verfassungswidrigen
Parteien – àíòèêîíñòèòóö³éí³ ïàðò³¿
der Mitgliedsbeitrag – ïàðò³éíèé âíåñîê
die Spenden –
äîáðîâ³ëüíà ïîæåðòâà
die M³tgliedschaft – áóòè
÷ëåíîì ïàðò³¿
der Zuschuss – äîòàö³ÿ
bei der politischen
Willensbildung – áðàòè ó÷àñòü ó
des Volkes mitwirken ôîðìóâàíí³ ïîë³òè÷íî¿
âîë³ íàðîäó
Rechenschaft ablegen –
çâ³òóâàòèñÿ
Träger der
verschiedenen – áóòè íîñ³ºì ð³çíèõ
politischen Auffassungen ïîë³òè÷íèõ ïîãëÿä³â
das Ausscheiden von
Abgeîrdneten – âèáóòòÿ äåïóòàòà
der Liste nachrücken – çàéìàòè ÷åðãîâ³ ì³ñöÿ
ó ñïèñêó
Ä î ä à ò ê î â ³ ç à â ä à í í ÿ.
Lesen und übersetzen
Sie den Text “Die Entstehung von
politischen Parteien”,
Seite 60 (Êðàâ÷åíêî À.Ï. Íåìåöêèé äëÿ þðèñòîâ. – Ðîñòîâ í/Ä, 1999).
T h e m a. Die Nationalversammlung von 1848
Çàíÿòòÿ 10 – 12
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Die
Nationalversammlung von 1848”, Seite 75;
b) “Das Ende der
Nationalversammlung”, Seite 80
(Äðîææèíà Ò.Å. Steifzug
durch die deutsche Geschichte. –
Ñ-Ïá., 1996).
T h e m a. Wahlen in der Ukraine
Çàíÿòòÿ 13 – 15
Die Ukrainer
wählen außer den Deputierten der Werchowna Rada den Präsidenten
der Ukraine, die obersten Verwaltun-gsbeamten für lokale Ämter:
Gebiets-, Stadt-, Rayons und Landräte der Volksdeputierten.
Die Wahlen zu
allen Volksvertretungen der Ukraine sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich
und geheim. Wahlbereichtigt ist jeder Bürger, der das 18.Lebensjahr
vollendet hat. Die Beteiligung an Wahlen ist freiwillig. Wählbar ist jeder
volljährige Bürger, der die ukrainische Staatsbürgerschaft
besitzt.
Man
wählt nach den Wählerlisten, wo die Namen der Kandidaten eingetragen
sind. Es gibt meist mehrere
Wählerlisten: die Listen der
Parteien und die Persönlichkeitswählerlisten. Die Wähler
müssen aus der großen Menge der Kandidaten je Wähler-liste nur
einen wählen.
Die Wahlen
des Präsidenten finden jede 5 Jahre statt. Zum Präsidenten kann ein
Bürger der Ukraine gewählt
werden, der das
fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat, stimmberechtigt
ist, in der Ukraine in den letzten zehn Jahren wohnt und die Staats-sprache
beherrscht. Einmalige Wiederwahl ist zulässig.
450 Volksabgeordneten
werden jede vier Jahre gewählt. Zum
Volksabgeordnetem des ukrainischen Parlaments kann ein Bürger gewählt
werden, der am Tag der Wahl sein 21.Lebensjahr vollendet hat, stimmberechtigt ist
und 5 Jahre vor der Wahl in der Ukraine gelebt hat. Nach den Wahlen entscheidet
die Mehrheit der jeweiligen Volksvertretungen über die Bildung der
Regierung.
V o k a b e l n
die Wahl – âèáîðè
die Wiederwahl – ïåðåâèáîðè
der Wähler – âèáîðåöü
wählen – âèáèðàòè
die Wählerliste – âèáîð÷èé áþëåòåíü
– ìàòè ïðàâî ãîëîñó
die
Wahlkomission – âèáîð÷à êîì³ñ³ÿ
wahlberechtigt
stimmberechtigt sein
die Volksvertretung – íàðîäíå ïðåäñòàâíèöòâî
der Volksabgeordnete –
íàðîäíèé äåïóòàò
allgemein – çàãàëüí³
unmittelbar – áåçïîñåðåäí³é
frei – â³ëüíèé
gleich – ð³âíèé
geheim, mit geheimer
Abstimmung – ïðè òàºìíîìó ãîëîñóâàíí³
Ä î ä à ò ê î â å ç à â ä à í í ÿ.
Lesen und übersetzen
Sie den Text “Bismarcks Innenpolitik”,
Seite 100 (Äðîææèíà Ò.Å.
Steifzug durchå die deutschå
Geschichte. – Ñ-Ïá., 1996).
T h e m a. Wahlrecht
und Wahlen in der BRD
Çàíÿòòÿ 16 – 18
Wahlrecht und Wahlen in der BRD
Die Deutschen
wählen außer dem Bundestag die Parlamente der Länder und die
Vertretungen der Kreise (Kreistage) und der Gemeinden (Gemeinderäte) bzw.
die obersten Verwaltun-gsbeamten für lokale Ämter wie Landräte
(in den Kreisen) und Bürgermeister (in den Gemeinden und kleinen
Städten) oder Oberbürgermeister (in den größeren
Städten). Die Wahlgesetze für die Bundes- und Landtagswahlen sind
ziemlich einheitlich, sie unterscheiden sich von den vielfältigen
Bestimmungen für die Lokalwahlen. Nur bei Lokalwahlen ist es bisher
gelungen, Kandidaten durchzusetzen, die nicht den größten
politischen Parteien angehören.
Die Wahlen zu
allen Volksvertretungen der Bundesrepublik sind allgemein, unmittelbar, frei,
gleich und geheim. Wahl-berechtigt ist gründsätzlich jeder Deutsche,
der das 18. Lebensjahr vollendet hat, also volljährig ist. Wählbar
ist jeder volljährige Bürger, der seit mindestens einem Jahr die
Deutsche Staats-bürgerschaft besitzt. Die Beteiligung an Wahlen ist
freiwillig und liegt zwischen 70 und 80 Prozent.
Nach dem
Bundeswahlgesetz in der Fassung vom 1.9.1975 hat jeder Wähler bei den
Bundestagswahlen zwei Stimmen (bei den meisten Landtags- und Kommunalwahlen
dagegen verfügt der Wähler nur über eine Stimme). Mit der ersten
Stimme wählt er die Kandidaten seines Wahlkreises, von denen die
Bundesrepublik derzeit 328 besitzt. Mit seiner zweiten Stimme wählt er
unter verschiedenen Landeslisten der Parteien aus.
In jedem
Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Es gewinnt, wer die meisten
Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit). Der erste Wahlakt ist also eine
Persönlichkeitswahl, der gewählte Kandidat erringt den direkten
Mandat. Die Wahl nach Landeslisten ist dagegen eine Verhältniswahl, d.h.
die Parlamentssitze werden auf die Parteien nach dem Verhältnis der auf
die jeweilige Partei entfallenen Stimmen verteilt. Deshalb wird das Wahlsystem
zum Deutschen Bundestag auch als „persona-lisiertes Verhältniswahlrecht“
bezeichnet.
Die Stimmen
aus den einzelnen Wahlkreisen und für die Landeslisten werden so
verrechnet, dass der Bundestag nahezu im Verhältnis zur Stimmmenverteilung
(Zweitstimmen) für die einzelnen Parteien zusammengesetzt ist. Hat eine
Partei in den Wahlkreisen mehr direkte Mandate errungen, als ihr nach ihrem
Zwetstimmenteil zusteht, so darf sie diese „Übergangmandate“ behalten. In
solchen Fällen hat der Bundestag mehr als die gesetzlich vorgesehene
Anzahl von 656 Abgeordneten.
Von den 36
Parteien, die bei der ersten Bundestagswahl 1949 angetreten waren, sind im 1994
gewählten Parlament nur doch vier übrig geblieben (CDU, CSU, SPD und
FDP). Diese Konzentration geht in erster Linie auf eine 1953 eingeführte
Fünfprozentklausel zurück. Danach kommen nur diejenigen Parteien ins
Parlament, die mindestens fünf Prozent der abge-gebenen gültigen
Stimmen oder drei Direktmandate erreichen. Bei Verteilung der Sitze auf die
Landeslisten werden nur diese Parteien berücksichtigt. Dadurch soll eine
Zersplitterung des Parteiensystems verhindert und die Funktionsfähigkeit
des Parlamets gesichert werden.
Nach den
Wahlen entscheidet die Mehrheit der jeweiligen Volksvertretungen über die
Bildung der Regierung. Sowohl im Bundestag, als auch in Landtagen entsteht die
Frage, ob eine Partei, die aus den Wahlen als absoluter Sieger hervorgegangen
ist, allein regieren kann, oder ob eine Koalition mehrerer Parteien zur Bil-dung
einer gemeinsamer Regierung notwendig ist. Die Parteien, die an der Regierung
nicht beteiligt sind, bilden die parla-mentarische Opposition.
V o k a b e l n
das Wahlgesetz – çàêîí ïðî âèáîðè
die Bundeswahlen – âèáîðè â áóíäåñòàã
die Landtagswahlen – âèáîðè â ëàíäòàã
die Lokalwahlen – âèáîðè â ì³ñöåâ³ íàðîäí³
ïðåäñòàâíèöòâà
das Wahllokal – âèáîð÷à ä³ëüíèöÿ
die
Verhältniswahl –
ïðîïîðö³éí³ âèáîðè
der Wàhlkreis – âèáîð÷èé îêðóã
Kandidaten durchsetzen –
çàáåçïå÷èòè ïåðåìîãó
íà âèáîðàõ
der direkte Mandat – ïðÿìèé ìàíäàò
die Landesliste der
Partei – çåìåëüíèé ñïèñîê ïàðò³¿
die
Stimmenverteiligung – ïîä³ë
ãîëîñ³â
die Klausel –
çàñòåðåæåííÿ, óìîâà
Ä î ä à ò ê î â ³ ç à â ä
à í í ÿ.
1. Lesen und
übersetzen Sie den Text “Manchmal lohnt es sich, auf die amtlichen Zahlen
zu warten”, Seite 65 (Êðàâ÷åíêî À.Ï. Íåìåöêèé äëÿ þðèñòîâ. – Ðîñòîâ í/Ä, 1999);
2. Hören Sie in der
Computerklasse den Text “Îáùåñòâåííî-ïîëèòè÷åñêàÿ æèçíü” (“Echtes Deutsch”,
drei, W. Krems).
T h e m a. Die Wahlen in der BRD
Çàíÿòòÿ 19 – 21
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Zwei wichtigsten
Klauseln für die Mandatsvergabe”, Seite 71;
b) “Die Wurzeln des
modernen demokratischen Wahlrechts”, Seite 75
(Êðàâ÷åíêî À.Ï. Íåìåöêèé
äëÿ þðèñòîâ. – Ðîñòîâ í/Ä, 1999).
T h e m a. Die Massenmedien in Deutschland
Çàíÿòòÿ 22 – 24
Die Massenmedien in Deutschland
Der Begriff “Massenmedien”
ist eine Sammelbezeichnung für Presse, Rundfunk, Fernsehen,
Filme,Bücher u.a. nicht-periodische Druckerzeugnisse. Massenmedien als
kollektiver Agi-tator, Propagandist und Organisator haben wesentliche Aufgaben
bei der Gestaltung jeder Gesellschaft zu
erfüllen. Ohne sie ist eine politische Beteiligung an einer
Massendemokratie unmöglich. Die Massenmedien stellen Öffentlichkeit
her, in der ein Austausch der verschiedenen
politischen Meinungen von gesellschaftlichen Grup-pen und
Organisationen, Parteien und politischen Institutionen stattfindet.
Die
Massenmedien haben die Aufgabe, Informationen zu verbreiten, sie sollen so
umfassend, sachlich und verständlich wie möglich sein.
Bei
Hörfunk und Fernsehen existieren öffentlich – recht-liche und private Rundfunk- und
Fernsehanstalten nebeneinander.
In der BRD
gibt es elf Länderanstalten. Sie verbreiten eigene Hörfunk- und
Fernsehprogramme und strahlen zusammen das Gemeinschaftsprogramm Erstes
Deutsches Fernsehen aus.
1961 wurde
durch die Länder eine neue bundesweite Fernsehanstalt gegründet, das
Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF).
Seit 1984
bieten Private Veranstalten Hörfunk – und Fern-sehprogramme an.
Die Presse
der BRD ist von dem Staat unabhängig. Drei von vier Deutschen lesen
täglich eine Zeitung. Überregionale Tages-zeitungen sind “Bild”, “Süddeutsche
Zeitung”, “Die Welt”, “Neue Zeit”, “Frankfurter allgemeine Zeitung”.
Die
größten regionalen Zeitungen sind: “Westdeutsche allgemeine Zeitung”,
“Express” (Köln, Bonn,Düsseldorf), “Leip-ziger Volkszeitung” usw.
Regionale Zeitungen sind meist ähnlich angebaut: die ersten (meist drei)
Seiten befassen sich mit aktuellen politischen Ereignissen im Lande und in der
Welt. Weiter geht das Geschehen in der Stadt und deren Umgebung,
Wirtschaftsteil enthält Informationen vom Aktienkurs bis zum Umweltschutz.Nur
ein umfassend informierter Leser kann eine richtige politische Entscheidung
treffen.
Die
Massenmedien lösen ihre Aufgaben auf der Grundlage der Prinzipien der
Wissenschaftlichkeit, der Wahrheit und der Massenverbundenheit. Unter solchen
Bedingungen sind sie ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen
Gesellschaft. Sie entwickeln sich immer mehr zu Tribünen des Meinungs-austausches
über alle für die Volksmassen wesentlichen Fragen. Sie tragen damit
in hohem Masse zur Persönlichkeitsbildung bei.
V o k a b e l n
die Massenmedien –
çàñîáè ìàñîâî¿ ³íôîðìàö³¿
die
Öffentlichkeit
– ãðîìàäñüê³ñòü
die Öffentlichkeit
herstellen – ñòâîðþâàòè ãëàñí³ñòü
der Hörfunk – ñèñòåìà ðàä³îìîâëåííÿ
das Fernsehen – ñèñòåìà òåëåáà÷åííÿ
die Rundfunk- und
Fernsehanstalt – ðàä³î- òà òåëåêîìïàí³¿
die
Länderanstalten – êîìïàí³¿ ôåäåðàëüíèõ
çåìåëü
Erstes Deutsches Fernsehen – Ïåðøèé ͳìåöüêèé êàíàë
verbreiten – âèùàòü,
ausstrahlen – òðàíñëþâàòè
die privaten
Veranstalten – ïðèâàòí³ âëàñíèêè
die regionale
Zeitungen – ðåã³îíàëüí³ ãàçåòè
die überregionale
Zeitungen – ì³æðåã³îíàëüí³ ãàçåòè
die Grundlage – îñíîâà
die
Wissenschaftlichkeit – íàóêîâ³ñòü
die Wahrheit – ³ñòèíà, ïðàâäà
die
Massenverbundenheit – çâ’ÿçîê ç ìàñàìè
Ä î ä à ò ê î â e ç à â ä à í í ÿ.
Lesen und übersetzen
Sie den Text “Aus der Geschichte der
Presse in Deutschland”,
Seite 98 (Êîðîëüîâà Ì.Ð. ͳìåöüêà ìîâà. – Ê., 1992).
T h e m a. Rechtsgebiete
Çàíÿòòÿ 25 – 27
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Rechtsgebiete”, Seite
169;
b) “Rechtsquellen”, Seite
177
(Êðàâ÷åíêî À.Ï. Íåìåöêèé
äëÿ þðèñòîâ. – Ðîñòîâ í/Ä, 1999).
T h e m a. Die Quellen des deutschen Rechts
Çàíÿòòÿ 28 – 32
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Die Quellen des
deutschen Rechts”, Seite 186;
b) “Archaisches Recht”,
Seite 184
(Êðàâ÷åíêî À.Ï. Íåìåöêèé
äëÿ þðèñòîâ. – Ðîñòîâ í/Ä, 1999).
T h e m a. Die Besonderheiten
der Rechtsprechung in der BRD
Çàíÿòòÿ 33 – 37
Die Organisation der Rechtspflege
Die
allgemeine Rechtsordnung der BRD besteht aus dem öffentlichen Recht und
dem Privatrecht. Die Normen des öffentlichen Rechts regeln die
Rechtsverhältnisse zwischen dem Staat und den übrigen Trägern
der öffentlichen Gewalt sowie die rechtlichen Beziehungen des einzelnen
zum Staat. Zum öffentlichen Recht gehört in erster Linie das
Staatsrecht, die verfassungsrechtlichen Normen, das Verwaltungsrecht, das Straf-recht,
das Prozessrecht, das Völkerrecht und das Kirchenrecht.
Das
Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander. Das
Bürgerliche Gesetzbuch umfasst das Schul-drecht, das Familienrecht und das
Erbrecht.
Man
unterscheidet die streitige und die freiwillige Gerichtsbarkeit:
Zur
streitigen Gerichtsbarkeit gehören die Zivil- und die
Strafgerichtsbarkeit. Die Aufgabe der streitigen Zivilgerich-tsbarkeit ist die
Feststellung von Rechten und Rechtsverhältnissen zwischen zwei oder
mehreren Personen.
Die streitige
Gerichtsbarkeit sichert die bestehenden Rechte der Bürger. Das Gericht
entscheidet durch Beschluss.
Die Gerichtsbarkeit
Deutschlands gliedert sich in fünf Zweige. An der Spitze jedes Zweiges
steht ein Bundesgerichtshof. Ein Gemeinsamer Senat der obersten
Gerichtshöfe gewährleistet die Einheitlichkeit der Rechtsprechung.
Es gibt
folgende Zweige der Gerichtsbarkeit:
– Die
ordentlichen Gerichte. Sie verhandeln über Zivil- und Strafsachen. Vier
Fünftel aller Richter Deutschlands sind in diesen Gerichten tätig.
– Die
Arbeitsgerichte. Sie verhandeln über Streitigkeiten zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgebern.
– Die
Verwaltungsgerichte. Sie sind zuständig für öffentlich-rechtliche
Streitigkeiten.
– Die
Sozialgerichte. Sie entscheiden über Streitigkeiten aus dem Gebiet der
Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Kriegsopferversicherung
usw..
– Die Finanzgerichte.
Sie befassen sich mit Steuer- und Abgabesachen.
Das
höchste Gericht des Bundes ist das Bundesver-fassungsgericht (BVG). Es
entscheidet grundsätzlich über verfas-sungsrechtliche Fragen. Seine
Entscheidungen haben Geset-zeskraft.
Das
Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Es besteht aus zwei
Senaten. In jedem Senat sind acht Richter tätig. Diese Richter werden vom
Bundesrat und Bundestag für zwölf Jahre gewählt, eine Wiederwahl
ist ausgeschlossen.
V o k a b e l n
die Rechtspflegeorgane – îðãàíè ïðàâîñóääÿ
die Gerichtsbarkeit – ïðàâîñóääÿ, ï³äñóäí³ñòü
streitige
Gerichtsbarkeit – ñï³ðíà
ï³äñóäí³ñòü
freiwillige
Gerichtsbarkeit – àðá³òðàæíèé
ñóä
die rechtsprechende
Gewalt –
ñóäîâà âëàäà
die gerichtliche
Gewalt – ñóäîâà âëàäà
öffentliches
Recht – ïóáë³÷íå
ïðàâî
das Privatrecht – ïðèâàòíå ïðàâî
das Kirchenrecht –
öåðêîâíå ïðàâî
das Schuldrecht – çîáîâ’ÿçàëüíå
ïðàâî
das Erbrecht – ñïàäêîâå
ïðàâî
ordentliches Gericht – cóä
I ³íñòàíö³¿
das Arbeitsgericht – ñóä ç òðóäîâèõ
ïèòàíü
das Verwaltungsgericht – àäì³í³ñòðàòèâíèé ñóä
das Wohnrecht – æèòëîâå ïðàâî
das Landgericht –
çåìåëüíèé ñóä
der Gerichtshof – ñóäîâà ïàëàòà
der Einzelfall – îêðåìèé âèïàäîê
entscheiden, verhandeln
über – ðîçãëÿäàòè
die Verhandlung –
ñóäîâèé ïðîöåñ
die Streitigkeit – ñï³ð
die Steuersache –
ïîäàòîê
die Abgabesache – ìèòî,
çá³ð
die Berufung
einlegen – ïîäàâàòè
àïåëÿö³þ
zuständig sein – áóòè êîìïåòåíòíèì
der Kläger –
ïîçèâà÷
der Beklagte – â³äïîâ³äà÷
Ä î ä à ò ê î â ³ ç à â ä
à í í ÿ.
Lesen und übersetzen
Sie folgende Texte:
a) “Der Aufbau der
Gerichtsbarkeit”, Seite 328;
b) “Instanzen”, Seite 329;
c) “Berufung und Revision”,
Seite 329
(Ñóùèíñêèé È.È.
Ïðàêòè÷åñêèé êóðñ ñîâðåìåííîãî íåìåö-êîãî ÿçûêà äëÿ þðèäè÷åñêèõ è ãóìàíèòàðíûõ
âóçîâ. – Ì., 2001).